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Christian Bartha
Teamleiter
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Unsere Genfer Rotkreuz Abkommen
Am 12. August 1949 wurden die Genfer Abkommen – unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs – maßgeblich überarbeitet. Nach 85 Jahren wurden ihre Regeln dabei endlich auch auf den Schutz der von bewaffneten Konflikten betroffenen Zivilpersonen ausgeweitet.
Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten sowie Zivilpersonen.
194 Staaten haben die Genfer Abkommen ratifiziert – eine große Errungenschaft. Doch dies ist nicht genug. Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung muss weiterhin weltweit danach streben, die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen und zu stärken. Denn sie hat sich dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und zu Recht und Schutz zu verhelfen.
Unter dem Menüpunkt Völkerrechtliche Dokumente finden Sie eine Textsammlung zum humanitären Völkerrecht.
Geschichte
Die ursprüngliche und erste Genfer Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ wurde im Jahr 1864 von 16 Staaten angenommen. Sie wurde in den folgenden Jahrzehnten, z.B. durch die Abkommen der Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 sowie das Genfer Abkommen von 1929, ergänzt. Insbesondere weil im Zweiten Weltkrieg durch technische Weiterentwicklungen bedeutend mehr Zivilisten getötet wurden als zuvor, hat man die Genfer Abkommen am 12. August 1949 schließlich auch auf Zivilpersonen ausgedehnt.
Weitere Informationen: www.drk.de




