Kontakt
DRK-LV Saarland e.V.
Jannate Hammerstein
Wilhelm-Heinrich-Str.9
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 5004 246
E-Mail: hammersteinj@
lv-saarland.drk.de
Auslandshilfe

- Foto: S.Trappe / DRK
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Grundsätzliches zum Freiwilligendienst
Der DRK-Landesverband Saarland e.V. ermöglicht seit vielen Jahren Jugendlichen aus ganz Deutschland sich für ein Jahr sozial und freiwillig zu engagieren. Ziel dieses sozialen Bildungs- und Orientierungsjahres ist vor allem die Vermittlung von interkultureller und sozialer Kompetenz. Ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) beginnt immer in der letzten Augustwoche eines Jahres und dauert 12 Monate.
Was bringt mir ein IJFD?
Ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst dient zur beruflichen Orientierung. Durch die Arbeit in einem anderen Land lernt man eine andere Kultur kennen und verbessert seine Fremdsprachenkenntnisse. Außerdem wird durch einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst die solidarische Zusammenarbeit und die Eigenverantwortlichkeit und Persönlichkeitsentwicklung gefördert.
Wer kann mitmachen?
Alle jungen Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, die folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Bereitschaft, sich 12 Monate lang für andere einzusetzen
- Engagement, Spaß an Teamarbeit und Lernbereitschaft
- Grundkenntnisse der französischen Sprache
Leistungen des DRK
Während des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes bekommt man neben einem monatlichen Taschengeld und einem Zuschuss zur Verpflegung eine einfache Unterkunft gestellt. Außerdem wird das Kindergeld während des IJFD weitergezahlt.
Pädagogische Betreuung
Im IJFD finden 25 Seminartage in regelmäßigen Abständen statt. Die Seminare bieten soziale, gesellschaftliche, kulturelle, interkulturelle, berufsorientierende, persönlichkeitsbildende und Gruppendynamische Inhalte an.
Der Landesverband Saarland gewährleistet eine kontinuierliche pädagogische Begleitung durch pädagogische Fachkräfte und Diplom-Sozialpädagogen und ist um die schnelle Integration der Jugendlichen im Ausland bemüht. Die Mitarbeiter dienen den Jugendlichen in jeglicher Hinsicht als Ansprechpartner und Begleiter.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen werden durch die „Richtlinie zur Umsetzung des ‚Internationalen Jugendfreiwilligendienstes’“ festgeschrieben. Die Richtlinie regelt unter anderem welche Leistungen gewährt werden.




