Themenabend „Humanitäres Völkerrecht“
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.
Krieg ist grundsätzlich verboten, denn er verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario. Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.
Dieser Themenkomplex wurde am Freitag, den 15.11.2019, durch den Landeskonventionsbeauftragten und Landesjustitiar Tilmann Lahann während des Themenabends in den Räumlichkeiten des DRK-Bildungsinstituts in St. Ingbert näher beleuchtet.
Im Anschluss referierte der diesjährige Stipendiat des DRK-Landesverbandes Christoph Hertweck zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit von Internationalen Organisationen bei Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Dabei wurden die vorher vermittelten Grundsätze unter besonderer Berücksichtigung des Militäreinsätze der Vereinten Nationen und der NATO präzisiert und in einen greifbareren Bezug gesetzt.