Hinweise für die Teilnahme an den Bildungsangeboten des DRK im Saarland
1. 1) Allgemeines
Die Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmeldung und Teilnahme an allen Aus,- Fort-, und Weiterbildungsangeboten (Lehrgänge, Kurse, Seminare, Veranstaltungen, Tagungen usw.) des Deutschen Roten Kreuzes im Saarland. Die AGB gelten sowohl gegenüber externen Teilnehmern ohne DRK-Zugehörigkeit als auch DRK- internen Teilnehmern, ebenso gegenüber weiteren Dritten wie z.B. Unternehmen, Behörden etc., es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Die bei den einzelnen Veranstaltungen aufgeführten Termine geben jeweils den ersten, bzw. letzten Unterrichtes-/Veranstaltungstag an.
2. 2) Zugangsvoraussetzungen
Der Teilnehmer bzw. die entsendende Stelle ist dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Alle erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen. Sollte eine Anmeldung bzw. eine Teilnahme unter falschen Bedingungen erfolgen, so haftet das Deutsche Rote Kreuz nicht für daraus resultierende Schäden jeglicher Art. Die entsprechenden Bestimmungen der beteiligten DRK-Verbände (etwaige Ausführungsbestimmungen bzw. Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften) sind zu beachten.
3. 3) Datenschutz
Datenschutz ist uns wichtig. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) für uns selbstverständlich. Wir weisen darauf hin, dass die für die Teilnehmerbetreuung erforderlichen personenbezogenen Daten in unserer EDV erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Speicherung seiner personenbezogenen Daten schriftlich zu widersprechen.
4. 4) Anmeldung
Die Anmeldung muss rechtzeitig, entweder über unseren Veranstaltungskalender (Online-Portal), telefonisch, per E-Mail oder auch auf dem Postweg erfolgen. Die entsprechenden Adressen sind im Veranstaltungskalender hinterlegt. Interne DRK-Anmeldungen sind schriftlich vorzunehmen und bedürfen der jeweiligen Genehmigung der zuständigen Untergliederung (OV, KV) mittels Sichtvermerk (Stempel und Unterschrift). Über das Online-Portal erhält der Kunde unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese stellt noch nicht die Vertragsannahme dar. Der Vertragsschluss kommt erst nach Prüfung der jeweiligen Vorgaben durch Übersendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung zustande. Anmeldeschluss ist, sofern keine anderen Bestimmungen gelten, vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen. Sollte nach erfolgter Anmeldung eine Teilnahme nicht möglich sein, so bitten wir um schnellstmögliche Absage, bzw. bei Erkrankungen oder verspäteter Anreise um kurze telefonische Mitteilung an den Veranstalter oder die jeweilige Ausbildungsstätte. Sofern zwei Beträge in der Lehrgangsausschreibung angegeben sind, gilt der reduzierte Betrag für Angehörige des Deutschen Roten Kreuzes im Saarland. Kann eine Lehrgangsanmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt. Bestehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung organisatorische und inhaltliche Fragen, so können diese direkt an den jeweiligen Veranstalter gestellt werden.
5. 5) Absagen, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit aus wichtigen Gründen eine Veranstaltungen abzusagen und/oder sie auf einen anderen Termin zu verschieben. Wichtige Gründe können u.a. sein:
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Krankheit des Ausbilders/des Referenten </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse. </span>
Eine Absage wird den Teilnehmern schnellstmöglich vor Lehrgangsbeginn mitgeteilt. Dem entsprechenden durchführenden DRK-Verband erwachsen hierdurch keinerlei weitere Verpflichtungen. Sollte eine Teilnahmegebühr bereits bezahlt sein, wird dieses selbstverständlich umgehend zurückerstattet.
6)
6) Ausfallregelung und Rücktritt
Teilnehmerstornierungen sind schnellstmöglich dem Bildungsanbieter mitzuteilen. Erfolgt eine Stornierung bis 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn, entstehen keine Forderungen durch den Bildungsanbieter.
Für die Umsetzung ist jeder DRK-Kreisverband und der DRK-Landesverband selbst verantwortlich.
7. 7) Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Kunden von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, etc.) begehen, oder trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellt, in sonstiger Weise die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln oder Zahlungsvereinbarungen nicht einhalten. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Lehrgangsgebühren bzw. Forderungen durch den Veranstalter bleiben bestehen.
8. 8) Lehrgangsmaterialien
Sofern im Rahmen der Veranstaltungen Lehrgangsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind diese nach bestem Wissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen. Wir erwarten von allen Teilnehmenden, dass die zur Verfügung gestellten Materialien wie z.B. Übungsphantome, Übungsmaterialien oder technische Geräte (Defibrillatoren, etc.) pfleglich behandelt und sachgerecht angewendet werden. Zum Verbleib bestimmte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kosten im Eigentum des Veranstalters.
9. 9) Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigungen bzw. Lehrgangszertifikate werden den Teilnehmern in der Regel nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges am Ende der Veranstaltung ausgehändigt. Bei DRK-internen Ausbildungen erhält die entsendende Stelle eine entsprechende Kopie.
10. 10) Einzelvereinbarungen
Einzelvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
11. 11) Haftung
Der Bildungsanbieter haftet gegenüber seinen Vertragspartnern außerhalb des DRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Bildungsanbieter haftet für Schäden, aus denen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, welche auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12. 12) Urheberrechtsschutz / Salvatorische Klausel
Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitigen Nutzung der ausgehändigten Unterlagen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
13. 13) Wirksamkeit der AGB’s
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
14. 14) Rechtswahl/Gerichtsstand/Gültigkeit
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters. Wir freuen uns auf ihren Besuch unserer Veranstaltung und werden bemüht sein, Ihnen den Aufenthalt so angenehm und lehrreich wie möglich zu gestalten. Der Besuch überregionaler Veranstaltungen bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel der Austausch mit anderen Menschen mit gleichen Interessen, das Kennenlernen anderer Sichtweisen und Problemlösen sowie das Lernen in einer vom Alltagsgeschäft ungestörten Atmosphäre. Die Lernumgebung unserer Ausbildungsstätten, mit ihren hochwertigen technischen und methodisch/didaktischen Ausrüstungen, sind Garanten für einen optimalen Lehrgangserfolg.
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Saarland </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Homburg </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Merzig-Wadern </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Neunkirchen </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Saarbrücken </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Saarlouis </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband St. Ingbert </span>
- <span style="font-size:10.0pt; font-family:"Arial",sans-serif">Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband St. Wendel </span>