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Versprochen – Gehalten: Kabinett des Saarlandes beschließt die Gleichstellung von Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz

Für Einsätze und unterhalb der Katastrophenschwelle war bisher keine Freistellung für Helfende von privaten Hilfsorganisationen, wie auch das DRK, im Gesetz über Brandschutz, die technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vorgesehen. Durch Aufnahme einer Fallkategorie für „außergewöhnliche Einsatzlagen“ in das Gesetz sollen auch in Zukunft, im Falle eines entsprechenden Einsatzes, eine Freistellung und damit eine Fortführung ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Dies wird auch für die Freistellung bei Aus- und Fortbildung gelten.