Pflegeberatung
Ansprechpartner
DRK-Kreisverband Merzig-Wadern e.V.
Frau Gudrun Seiler
Tel: 06861 9349 18
G.Seiler@drk-merzig.de
Trierer Str. 148 K
66663 Merzig
DRK-Kreisverband Neunkirchen
Frau Hanan Alah Rachi
Tel 06824 204 96-0
info@kv-neunkirchen.drk.de
Dr.-Maximilian-Rech-Str. 3
66564 Ottweiler
DRK-Kreisverband Saarlouis e.V.
Frau Katja Hamann
Tel: 06838 980 958
fahrdienst@drk-kv-saarlouis.de
Carl-Friedrich-Gauß-Str. 4
66793 Saarwellingen
DRK-Kreisverband St. Ingbert e.V.
Herrn Klaus Grieser
Tel: 06894 33 11
bfd@kv-st-ingbert.drk.de
Reinhold-Becker-Str. 2
66386 St. Ingbert
DRK-Kreisverband St. Wendel e.V.
Herrn Uwe Hupperich
Tel.: 06851 939 68 26
Essener Str. 14
66606 St. Wendel
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater bei den Ambulanten Pflegediensten in Dillingen und St. Ingbert unterstützen Sie für eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden. pflege.drk.saarland
Was beinhaltet die Pflegeberatung des DRK?
Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.
Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.
Einblicke in die Leistungen der Pflegeversicherung
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II treten ab dem 01.01.2017 wesentliche Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung in Kraft. Zum einen verändert sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit, zum anderen werden die bisherigen Pflegestufen durch das neue System der Pflegegrade ersetzt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird sich zukünftig nicht mehr an dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern an dem Grad der Selbstständigkeit orientieren. Aus der Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbstständigkeit wird dann der Pflegegrad anhand von Punktwerten ermittelt.
Gerne informiert Sie unsere Pflegeberatung vor Ort, was diese Änderungen für Sie bedeuten.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).
Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:
1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
4. hauswirtschaftlichen Versorgung
verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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